Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma „Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen“ sind verbindlich ab der Geschäftsanbahnung, ferner für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Bestellern (Kunden), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übersendung der bestellten Ware als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.
2. Im Falle einer Beantragung einer Bezuschussung von einem Sozialversicherungsträger durch die Firma Christian Pötzelsberger ist das Angebot bis zur Zusage einer Bezuschussung des Sozialversicherungsträgers freibleibend und wird mit der Bezuschussungszusage zu einem verbindlichen Auftrag. Die Summe der Bezuschussung ist nach Abwicklung des Auftrages direkt vom Kunden mit dem Sozialversicherungsträger abzurechnen.
3. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, Nebenabreden oder das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
4. Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen ist berechtigt, im Falle von Lieferschwierigkeiten sowie von nicht mehr im Programm befindlicher Teile, Teile in gleicher Qualität ohne Absprache mit dem Kunden, zu montieren bzw. zu liefern.
5. Die Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen behält sich das Recht vor, nach bereits erfolgter Angebotslegung, aber noch vor dem endgültigen Vertragsabschluss bzw. der Auftragsbestätigung – ohne Angaben von Gründen – den Auftrag abzulehnen.
6. Die Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen behält sich weiters das Recht vor, auch nach einem bereits erhaltenen und gegengezeichneten Angebot/Bestellung/Auftrag – wenn es im Zuge der Auftragserfüllung um einseitige Änderungswünsche/Forderungen (z.B. entgegen unserer AGB’s) des Kunden kommt – ohne Angaben von Gründen – den Auftrag zu stornieren bzw. abzulehnen. In diesem Fall werden die bis dato angefallenen effektiven Kosten als Aufwandsentschädigung dem Kunden/Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 3 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Firma Christian Pötzelsberger Fahrzeugumbau-Lösungen, A-4040 Linz, Ferdinand-Markl-Straße 27a. oder die Betriebsstätte eines von uns ausgewählten Umbau-Partners.

§ 4 Preise

1. Unsere gesamte aktuelle Preisliste können Sie jederzeit gerne per E-Mail an christian.poetzelsberger@aon.at von uns anfordern.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Erfüllungsort. Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet.
3. Als Fachhändler behalten wir uns das Recht vor, bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages den uns entstandenen Aufwand für alle von uns erbrachten Leistungen durch Zurverfügungstellung unserer Zeit und unseres exklusiven Know-How, und zwar für alle Beratungstätigkeiten (telefonisch, per E-Mail, persönlich) in Rechnung zu stellen, und zwar unabhängig davon ob der Aufwand vor Angebotsstellung, vor Auftragserteilung, während der Planungsphase oder bereits nach Erstellung eines verbindlichen Angebotes entstanden ist. Als Berechnungsgrundlage gilt unsere aktuelle Dienstleistungs-Preisliste, welche im Büro während der Geschäftszeiten einsehbar ist bzw. per E-Mail angefordert werden kann.
4. Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
5. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Körperschaft oder ein Unternehmer, gilt immer unser am Tag der Lieferung gültige Preis.
6. Aufrechnungsrechte gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenforderung durch eine richterliche Entscheidung (Urteil, Beschluss) rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt ist.

§ 5 Lieferzeit

1. Liefertermine und Lieferfristen, gleichgültig ob verbindlich oder unverbindlich, sind schriftlich zu vereinbaren. Nachträgliche Vertragsänderungen führen zur Verlängerung der Lieferfrist.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3. Ein Leihfahrzeug wir bei Lieferverzug nicht zu Verfügung gestellt.
4. Ein Leihfahrzeug kann kostenpflichtig angemietet werden.
5. Die Aussagen zu Liefer- und Leistungsterminen gelten vorbehaltlich eventueller Verzögerungen, die Christian Pötzelsberger – Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen nicht zu vertreten hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

§ 6 Abnahme und Abnahmeverzug

1. Der Besteller hat die Pflicht, die Lieferung innerhalb einer Woche nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Nimmt der Besteller die Lieferung innerhalb einer Woche nach Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach schriftlicher Setzung einer weiteren Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verwerten sowie Schadenersatz zu verlangen. Im Falle des Vertragsrücktritts gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Preises (inkl. USt.) als vereinbart.
3. Ein über die Konventionalstrafe hinausgehender Schadenersatzanspruch steht uns zu, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen können.
4. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir ausschließlich Lagerteile austauschen bzw. zurücknehmen
können. Für diese Rücknahme bzw. einen von Ihnen vertretenen Umtausch solcher Lagerteile verrechnen wir 20 % Manipulationsgebühr.
5. Für eigens angefertigte oder bestellte Materialien bzw. Einbauteile besteht keine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit. In diesem Fall wird der volle Warenpreis fällig gestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller an uns zu leistenden Zahlungen, die in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, vor. Dazu gehören auch nachträgliche Leistungen wie Reparaturen, Ersatzteillieferungen und sonstige Leistungen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller zum Besitz und Gebrauch der Sache berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie den nachfolgenden Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen können wir die Sache vom Besteller heraus verlangen und vom Vertrag zurücktreten. Besteht unsere Leistung in der Umrüstung eines Fahrzeuges, steht uns das Recht zum Besitz am Fahrzeugbrief bis zum Eingang aller Zahlungen zu; in diesem Fall hat der Besteller der Zulassungsstelle schriftlich gegenüber zu erklären, dass uns der Fahrzeugbrief auszuhändigen ist.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Sache aufgewendet werden müssen.
4. Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung der Sache sowie deren Verarbeitung oder Umbildung durch den Besteller ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Eine Bearbeitung der Sache wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer alten Sache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
5. Der Besteller ist verpflichtet, die Sache auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vom Hersteller sowie von uns vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderliche Instandsetzungen unverzüglich von uns oder einer von uns oder vom Hersteller autorisierten Werkstatt ausführen zu lassen. Dies ist schriftlich nachzuweisen.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers in dem Ausmaß freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 8 Gewährleistung

1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte an uns herauszugeben.
2. Der Besteller ist nur dann berechtigt, Preisminderung zu begehren, wenn die Verbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache innerhalb angemessener Fristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, fehlschlägt oder nicht möglich ist.
3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Bei unnachlässiger Handhabung bzw. fahrlässiger Handhabung erlischt unverzüglich die Gewährleistung.
6. Ein Leihfahrzeug wir bei Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten nicht zu Verfügung gestellt.
7. Ein Leihfahrzeug kann kostenpflichtig angemietet werden.
8.Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
• der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Verbesserung gegeben hat
• die Sache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
• die Sache zuvor in einem von uns oder dem Hersteller nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist
• in die Sache Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Hersteller oder wir nicht genehmigt haben oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller oder uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist
• der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Sache nicht befolgt hat, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass dies für den Mangel nicht ursächlich war.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher bei neuen Sachen 24 Monate, bei gebrauchten Sachen 12 Monate und in allen anderen Fällen 6 Monate ab Übergabe der Sache. Für Unternehmer beträgt die Gewährungsfrist bei neuen Sachen 12 Monate und in allen anderen Fällen 6 Monate ab Übergabe der Sache.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Unser Angebot ist in sich geschlossen und ausschließlich als Gesamtpaket gültig, sollten demzufolge einzelne Positionen nachträglich herausgenommen werden und /oder sich die angebotenen Stückzahlen ändern, führt dies gegebenenfalls auch zu Änderungen der Einheitspreise und der damit verbundenen Gewährleistung.
Nach dem Eingang der schriftlichen Bestellung erhalten Sie von uns die Auftragsbestätigung sowie die dazugehörige Rechnung. Der Zahlungseingang auf unserem Firmenkonto ist Voraussetzung und Bedingung für die Bestellung der für den Auftrag benötigten Komponenten bzw. Ersatzteile. Zahlungsverzug kann zu einer verspäteten Warenbestellung führen, wodurch gegebenenfalls der vereinbarte, bzw. der gewünschte Liefertermin nicht mehr garantiert werden können, wofür wir keine Haftung übernehmen.
Unsere verbindlichen Angebote werden von uns mit Zeitaufwand sehr sorgfältig erstellt, daher behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den entstandenen zeitlichen Aufwand bei Nichtannahme des Angebotes laut unserer aktuellen Preisliste zu verrechnen.
Sollte eine nachträgliche Beauftragung innerhalb von 30 Tagen gerechnet vom Datum des Angebots erfolgen, wird selbstverständlich die bezahlte Summe des verrechneten Angebotes vom Gesamtrechnungsbetrag in Abzug gebracht.
Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden bankübliche Verzugszinsen zu bezahlen. Die Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen ist im Falle des Zahlungsverzuges ferner berechtigt, Lieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden so lange zurückzuhalten sowie sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche fällig zu stellen. Die Aushändigung der Ware bzw. des bestellten Umbaus bedingt im Vorhinein den Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Firmenkonto. Die Bankdaten finden Sie in der Fußzeile.

§ 9.1 Zahlungsbedingungen (bei einem Förderantrag)
Es gelten dieselben Bedingungen wie unter § 9. mit nachstehenden Ergänzungen:
Das Angebot ist bis zur Zusage einer prozentuellen oder vollständigen Bezuschussung des Sozialversicherungsträgers nicht verbindlich, sondern freibleibend und wird mit der Bezuschussungszusage zu einem verbindlichen Auftrag. Sollte im Falle der Teilbezuschussung oder der Ablehnung durch den Sozialversicherungsträger uns von Ihnen kein Auftrag erteilt werden, berechnen wir für den erbrachten zeitlichen und administrativen Aufwand einen Pauschalbetrag laut unserer aktuell gültigen Preisliste. Nach der schriftlichen Zusage des Sozialversicherungsträgers erhalten Sie von uns die Auftragsbestätigung samt dazugehöriger Rechnung. Die Summe der Bezuschussung ist nach Abwicklung des Auftrages direkt von Ihnen mit dem Sozialversicherungsträger abzurechnen und ist dies nicht Bestandteil unseres Auftragsverhältnisses.

§ 10 Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind an Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die verstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegen Firma Christian Pötzelsberger Individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen aus.

§ 11 Urheberrecht

Nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes sind die Darstellungen egal ob wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen und plastische Darstellungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Weitergabe, Kopie oder nicht erlaubte Weiterverwendung ist verboten und hat bei Zuwiderhandlung strafrechtliche als auch finanzielle Konsequenzen.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Firma Christian Pötzelsberger individuelle Fahrzeugumbau-Lösungen. Für Verbraucher iSd § 14 KSchG richtet sich in dessen Anwendungsbereich die Zuständigkeit nach dieser Bestimmung, im Anwendungsbereich der Art 15 bis 17 EuGVVO nach diesen Bestimmungen,
im Übrigen gilt auch für Verbraucher als Gerichtsstand der Erfüllungsort. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (z.B.: öIPRG).

§ 13 Allgemein

Die Fahrzeuge befinden sich während der Reparatur bzw. Umbauarbeiten teileweise im Freien oder auf unversperrtem Areal. Für Schäden am Fahrzeug, die etwa durch Hagel oder andere Witterungseinflüsse entstehen, oder von Dritten, die nicht unserem Betrieb angehören, verursacht werden, sowie für Einbruch udgl. können wir keine Haftung übernehmen, solange uns nicht die grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    AGB als PDF