Änderung / neu ab 01.07.2021
Die NoVA-Befreiung bei Anspruchsberechtigten gilt, wenn Neufahrzeuge, Vorführwagen und jetzt auch neu die Tageszulassungen (Inland) von einer anspruchsberechtigten Person (MmB) gekauft und auf diese zugelassen oder aber auch ab jetzt geleast wird. Dies war bis dato bei Leasing-Fahrzeugen nicht möglich.
Diese NoVA-Befreiung kann jedoch erst ab 01.07.2021 in Anspruch genommen werden. Bedenken Sie dies bitte unbedingt bei der Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines neuen Fahrzeuges.
Mst. Christian Pötzelsberger
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